Die Gemeinde Ramsau am Dachstein ist eine Vorbehaltsgemeinde im Sinne des § 14 Stmk. Grundverkehrsgesetz.
Beschränkungszone für Zweitwohnsitze
Das gesamte Gemeindegebiet, ausgenommen der im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Ferienwohngebiete, ist Beschränkungszone für Zweitwohnsitze.
Eine Begründung von Zweitwohnsitzen für Ferienzwecke ist somit außerhalb der Ferienwohngebiete nicht mehr möglich.