Die Lustbarkeitsabgabe wird monatlich pro Geldspielapparat eingehoben. Diese Abgabe gliedert sich in einen Gemeindeabgaben- und einen Landesabgabenteil.
Tarif der Lustbarkeitsabgabe/Monat
je Geldspielapparat EUR 312,85
Die Lustbarkeitsabgabe wird monatlich pro Geldspielapparat eingehoben. Diese Abgabe gliedert sich in einen Gemeindeabgaben- und einen Landesabgabenteil.
je Geldspielapparat EUR 312,85