Kurabgabe

Die Kurabgabe wird wie die Nächtigungsabgabe pro Nächtigung eingehoben. Die Kurabgabe kam erstmals ab der Wintersaison 2004/2005 (anstelle des Projektförderbeitrages) zur Vorschreibung.

Mittels Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung (LGBl. Nr. 79/2004) wurde die Höhe der Kurabgabe pro Person und Nächtigung im Kurort Ramsau am Dachstein mit EUR 0,50 festgelegt.

Tarif der Kurabgabe/Nächtigung

EUR 0,50 für Erwachsene Kinder bis inkl. 15 Jahre sind frei