Kommissionsgebühren Kommissionsgebühren fallen im Zuge von Bauverhandlungen für die Inanspruchnahme der Amtsorgane an. Diese richten sich nach Dauer der Verhandlung und werden je angefangener halber Stunde verrechnet.
Tarif der Kommissionsgebühren
EUR 14,00 je angefangene 1/2 Stunde für jedes Amtsorgan