Weiterführende Informationen zur Tierzuchtförderung und sonstigen Förderungen im Bereich der Landwirtschaft finden Sie in der Detailinformation.
Tierzuchtförderung der Gemeinde
Rinderbesamungszuschuss:
16,--
Euro je Besamung (Abrechnung erfolgt direkt mit dem Tierarzt)
Zuschuss Stiersprungkosten:
7,27 Euro je Sprung (Abrechnung erfolgt einmal jährlich gegen Vorlage der Deckungsnachweise)
Stutenbelegungsbeitrag:
29,-- Euro je Belegung (Abrechnung erfolgt einmal jährlich über den Pferdezuchtverein gegen Vorlage des Deckungsregisters
Zuchtwidderförderung:
145,-- Euro für den Ankauf eines Zuchtwidders gegen Vorlage des Abstammungsnachweises
Sonstige Förderung
Hofzufahrten Staubfreimachung: 10 % der reinen Asphaltkosten, wenn die Hofzufahrt eine Länge von mindestens 100 lfm und die Asphaltbreite höchstens 3 Meter beträgt.