Informationen zum Verfahrensablauf der aktuellen Revision des Flächenwidmungsplanes finden Sie hier.
Revisionsablauf bis zum Verfahrensabschluss
Im Sommer 2004 wurde die Revision 4.0 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde (die Revision 3.0 wurde rechtskräftig mit 08.07.1999) eingeleitet.
Die Entwurfspläne zum neuen Flächenwidmungsplan wurden vom 06.11. bis 31.12.2006 aufgelegt und jeder Grundeigentümer hatte die Möglichkeit, Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf einzubringen.
Abschließend war das Land am Zug und musste als Aufsichtsbehörde den von der Gemeinde beschlossenen Flächenwidmungsplan, welcher eine Verordnung darstellt, begutachten bzw. genehmigen oder aber die Genehmigung versagen (bei einem offensichtlichen Widerspruch zu höherstehenden Verordnungen). Im Zuge dieser Prüfung durch die Aufsichtsbehörde wurde der Gemeinde keine Genehmigung für den Flächenwidmungsplan erteilt, sondern eine Versagung in Aussicht gestellt ("Versagungsandrohung").
Nach einem "Beharrungsbeschluss" im Gemeinderat wurde der ggst. Flächenwidmungsplan im AROB (Raumordnungsbeirat des Landes) begutachtet. Es wurde klargelegt, dass die Gemeinde einige Baulandwünsche aufgrund eklatanter Widersprüche zu den gesetzlichen Vorgaben herausstreichen müsse und nur so eine Genehmigung des Flächenwidmungsplanes zu erreichen sein würde. Nach einer - aufgrund der Vorgabe des Landes - angepassten Entwurfsänderung wurde am 07.04.2008 im Gemeinderat das Verfahren zum Abschluss gebracht (Beschluss über Einwendungen, Beschluss Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan).
Diese geänderten Unterlagen wurden mit Bescheid vom 13.06.2008 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt. Nach Ablauf der Kundmachungsfrist von zwei Wochen ist das Verfahren offiziell abgeschlossen und wurden das Örtliche Entwicklungskonzept sowie der Flächenwidmungsplan der Revision 4.0 rechtskräftig mit 03.07.2008
Zeitablauf der letzten Verfahrensschritte
| Verfahrensschritt | Datum / Zeitraum |
| Einwendungsbeantwortung und Beschlussfassung im GR | 07.04. 2008 |
| Erstellung der Baulandverträge | Mai/Juni 2008 |
| Genehmigung durch das Land | 13.06.2008 |
| Rechtskraft der Revision | 03.07.2008 |
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