Allgemeine Informationen zum Standesamt

Die Zuständigkeit von Standesämtern für Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) richtet sich nach dem Personenstandsgesetz streng nach dem "Ortsprinzip".

Beurkundung nach dem "Ortsprinzip"

Standesämter haben kraft Gesetzes grundsätzlich nur dann als amtliche Personenstandsbehörden für die Beurkundung von Personenstandsfällen zuständig sind, wenn sich die Geburt eines Kindes, eine Eheschließung oder ein Todesfall innerhalb des eigenen Gemeindegebietes ereignen. Für das Standesamt der Gemeinde Ramsau am Dachstein bedeutet dies, dass der Hauptteil der zu beurkundenden Personenstandsfälle Eheschließungen und Todesfälle sind, Geburten sind aufgrund des Vorhandenseins des Krankenhauses in Schladming ("Ortsprinzip") praktisch keine mehr zu beurkunden.

Außer diesen Beurkundungen ist das Standesamt natürlich auch noch zur Entgegennahme bzw. Bearbeitung verschiedenster Erklärungen im Zusammenhang mit Personenstandsfällen zuständig - inwieweit solche Erledigungen durch das Ramsauer Standesamt stattfinden dürfen, ist am besten mit der Standesbeamtin Kristina Kraml abzuklären.