Seit 1. Juli 2006 sind wesentliche Änderungen im Bereich der Alkoholherstellung unter Abfindung in Kraft getreten.
Elektronische Abfindungsabmeldungen sind möglich
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Elektronische Abfindungsanmeldungen über FinanzOnline (Internet) sind ab 1.7.2006 möglich. Dabei erfolgt eine automatische Berechnung der Brenndauer sowie der Alkoholmenge. Der Brennbeginn ist Montag bis Freitag (außer Feiertage) grundsätzlich bereits 5 Stunden nach der elektronischen Anmeldung möglich, wenn die Einreichung zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr erfolgt.
Der bisherige Vordruck (Anmeldeformular) ist ab 1.7.2006 nicht mehr gültig. Die neuen Vordrucke heißen VSt 3 (Grunddatenerfassung), VSt 4 (Anmeldung zur Alkoholherstellung) und VSt 5 (Anzeige einer Reinigung) und sind im Internet unter www.bmf.gv.at - unter dem Menüpunkt „Formulare“ - „Formulare Zoll“ verfügbar.
Selbstverständlich sind die neuen Formulare weiterhin auch bei der Gemeinde erhältlich und werden die Abfindungsberechtigten beim Ausfüllen der Formulare von Sekr. Herbert Kornberger gerne unterstützt.
Zuständige Behörde ist das Zollamt Leoben, Telefon: 03842/82000-228; Adresse: Zollamt Leoben Leobenerstraße 100, 8712 Niklasdorf